Staatsangehörigkeit; Beantragung als Ausländerin oder Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland


Beschreibung

Auch wenn Sie im Ausland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

Voraussetzung ist, dass Sie eng mit Deutschland verbunden sind, zum Beispiel:

Wenn Sie mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet oder verpartnert sind, muss der Auslandsaufenthalt von einem von Ihnen beiden im öffentlichen Interesse liegen.

Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamts (BVA). Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung haben.

Sofern Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde. Danach besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsbeistand, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.


Voraussetzungen

Sie können die enge Bindung an Deutschland nachweisen, zum Beispiel mit:

Weitere Voraussetzungen:

Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung. Geprüft wird, ob ausnahmsweise Personen im Ausland eingebürgert werden können. Wesentliche Ermessensgesichtspunkte sind zum Beispiel:


Verfahrensablauf

Die Einbürgerung können Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung beziehungsweise online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen. Im Verlauf des Verfahrens müssen Sie den Einbürgerungstest ablegen.

Schriftliche oder persönliche Antragstellung:

Online-Antragstellung:

Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Hinweis:

Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.

Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.  

Einbürgerungsurkunde für Erwachsene
Verwaltungsgebühr: 255 EUR

Einbürgerungsurkunde für miteingebürgertes minderjähriges Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Verwaltungsgebühr: 51 EUR

Ablehnungsbescheid für Erwachsene
Verwaltungsgebühr: 25 EUR - 255 EUR

Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind
Verwaltungsgebühr: 25 EUR - 51 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt

Hausanschrift

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50735 Köln

Postanschrift


50728 Köln

Telefon

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Fax

+49 221 758-2823

E-Mail


Webseite

https://www.bva.bund.de