Berufliche Weiterbildung; Beantragung einer Förderung zur Qualifizierungsberatung als Weiterbildungsinitiator/-in oder als Koordinationsstelle


Beschreibung

Zweck

Die Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren (WBI) bieten allen Beschäftigten und Unternehmen in ganz Bayern eine kostenfreie Beratung zum Thema berufliche Weiterbildung an. Dabei zeigen sie passgenaue Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten auf und unterstützen bei der Auswahl dieser. Die WBI erstellen auch individuelle Weiterbildungskonzepte und begleiten auf Wunsch auch die Umsetzung der Maßnahme. Die WBI werden von einer zentralen Koordinationsstelle (WBI-K) gesteuert. Das Ziel der Förderung ist eine Erhöhung der Weiterbildungsbereitschaft in Bayern, die aufgrund der sich wandelnden Arbeitswelt, des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfs notwendig ist. Darüber hinaus erhalten und erhöhen berufliche Weiterbildungen die Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

Gegenstand

Förderung der Beratungstätigkeit der WBI sowie einer Koordinationsstelle (WBI-K). 

Die Beratungstätigkeit ist jeweils örtlich auf einen der sieben bayerischen Regierungsbezirke zu konzentrieren, wobei eine bayernweite Abdeckung angestrebt wird. Es können sich mehrere WBI die Zuständigkeit für einen Regierungsbezirk untereinander aufteilen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen. Insbesondere müssen die Zuwendungsempfänger über Personal verfügen, welches entsprechend der Anforderungen gemäß Nr. 4 als WBI oder WBI-K eingesetzt werden kann.

Zuwendungsfähige Kosten

Es werden ausschließlich projektbezogene Personalausgaben und direkte Sachausgaben gefördert.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Förderart:

Förderhöhe: 

Zuwendungsfähige Ausgaben: 


Voraussetzungen

Für die Tätigkeit der WBI bzw. der oder des WBI-K sind folgende Qualifikationen und Fähigkeiten erforderlich:


Verfahrensablauf

Schriftliche oder elektronische Antragstellung mit dem vorgegebenen Antragsformular beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Dem Antrag ist ein ausführliches Konzept (Projektbeschreibung) sowie alle im Antrag genannten Unterlagen beizufügen. Der oder die Antragstellende (Projektträger) erhält nach Bearbeitung ein Schreiben, mit dem er bzw. sie informiert wird, ob der Antrag angenommen wurde und zur weiteren Bearbeitung mit Feststellung der Höhe der Zuwendung geht oder abgelehnt wurde. Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann ggf. eine weitere Sachermittlung nötig sein, um über die Förderung entscheiden zu können. Die Antragsbearbeitung wird - sofern sich der Antrag nicht anderweitig erledigt - mit einem Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid abgeschlossen.


Fristen

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres zu stellen (Anträge mit Projektbeginn 1. Januar 2027 müssen bis zum 1. Oktober 2026 bei der Bewilligungsbehörde eingehen).

(vom 01.10.2024 Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres zu stellen (zum Beispiel: Anträge mit Projektbeginn 1. Januar 2025 müssen bis zum 1. Oktober 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingehen / Anträge mit Projektbeginn 1. Januar 2026 müssen bis zum 1. Oktober 2025 bei der Bewilligungsbehörde eingehen).)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Zulässiger Rechtsbehelf ist die Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Hausanschrift

Kreuz 25
95445 Bayreuth

Postanschrift


95440 Bayreuth

Telefon

+49 921 605-03

Fax

+49 921 605-3903

E-Mail


Webseite

http://www.zbfs.bayern.de