Arbeitsschutz; Beantragung eines Befähigungsscheins für Fachkundige für Arbeiten in Druckluft


Beschreibung

Arbeiten in Druckluft im Sinne der Druckluftverordnung sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einem Überdruck von mehr als 0,1 bar ausgesetzt sind. Hier bestehen besondere Gesundheitsgefahren.

Für gewerbsmäßige Arbeiten unter Druckluft auf einer Baustelle hat der Arbeitgeber einen Fachkundigen sowie dessen ständigen Vertreter zu bestellen, welche die Arbeiten in Druckluft leiten und den Betrieb der Arbeitskammer ständig überwachen. Der Fachkundige und dessen ständiger Vertreter müssen jeweils einen behördlichen Befähigungsschein für die Ausübung dieser Tätigkeit besitzen.


Voraussetzungen

Voraussetzungen, die Fachkundige und deren ständige Vertreter erfüllen müssen:


Verfahrensablauf

Der Befähigungsschein ist schriftlich oder elektronischer Form bei der für den Vollzug der Druckluftverordnung zuständigen Behörde entsprechend den als Anlage B und Anlage C der RAB 25 - Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung) beigefügten Mustern zu beantragen.

Bei Vorlage aller relevanten Unterlagen sowie der oben genannten Voraussetzungen wird ein entsprechender Befähigungsschein erteilt.

Die Geltungsdauer des Befähigungsscheines wird in der Regel auf 3 Jahre befristet. Er kann ohne erneute Prüfung verlängert werden, wenn der Antragsteller innerhalb der Geltungsdauer als Fachkundiger nachweislich eingesetzt war. In Abhängigkeit von Druckhöhe und Zeitumfang der auf Druckluftbaustellen erworbenen Erfahrungen kann der Geltungsbereich des Befähigungsscheines bezüglich des Arbeitsdrucks begrenzt werden.


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

bis zu 5 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

50,00 bis 100,00 EUR

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Behörde ist in Folge ein verwaltungsgerichtliches Klageverfahren möglich.


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de