Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Übermittlung von angeforderten Daten
Beschreibung
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind die zuständigen Kontrollbehörden für Betriebskontrollen im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Zur Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr werden Betriebe durch die Gewerbeaufsichtsämter aufgefordert, digitale Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen einzusenden und Auskünfte zu erteilen.
Voraussetzungen
Ihre Firma wurde aufgefordert entsprechende Daten / Unterlagen vorzulegen.
Verfahrensablauf
Nach Angabe des im Anforderungsschreiben genannten Aktenzeichens und Eingabe der Firmendaten können die angeforderten Daten und Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermittelt werden.
Nach Übermittlung wird eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail versandt.
Durch das Online-Verfahren können Sie dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt die angeforderten Unterlagen sowie die angeforderten digitalen Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten rationell übermitteln.
Fristen
Die Frist wird im Anforderungsschreiben genannt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Informationen zum Rechtsbehelf können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Anforderungsbescheid entnehmen.
Weiterführende Links
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Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 2095444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11016595420 Bayreuth

