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Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Übermittlung von angeforderten Daten


Beschreibung

Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind die zuständigen Kontrollbehörden für Betriebskontrollen im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

Zur Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr werden Betriebe durch die Gewerbeaufsichtsämter aufgefordert, digitale Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen einzusenden und Auskünfte zu erteilen.


Voraussetzungen

Ihre Firma wurde aufgefordert entsprechende Daten / Unterlagen vorzulegen.


Verfahrensablauf

Nach Angabe des im Anforderungsschreiben genannten Aktenzeichens und Eingabe der Firmendaten können die angeforderten Daten und Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermittelt werden.

Nach Übermittlung wird eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail versandt.

Durch das Online-Verfahren können Sie dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt die angeforderten Unterlagen sowie die angeforderten digitalen Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten rationell übermitteln.


Fristen

Die Frist wird im Anforderungsschreiben genannt.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Informationen zum Rechtsbehelf können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Anforderungsbescheid entnehmen.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de