Kraftfahrzeug; Beantragung einer Förderung für Abbiegeassistenzsystem


Beschreibung

Abbiegeassistenzsysteme überwachen beim Rechtsabbiegen den Bereich auf der rechten Seite eines Fahrzeugs. Wenn sich dort beispielsweise eine Fußgängerin befindet, wird der Fahrer gewarnt. Diese Systeme werden auch Abbiegeassistenten genannt und sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.

Die Zuwendung (Förderung) für Abbiegeassistenzsysteme bei Kraftfahrzeugen können Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragen.

Anträge können stellen:

Gefördert werden:

Zu Systemkosten gehören die Kosten für das Abbiegeassistenzsystem inklusive erforderlicher Verkabelung.

Zu externen Einbaukosten gehören die Kosten für den Einbau des Systems sowie die Kosten für die technische Abnahme und den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Sie erhalten die Förderung als Anteilsfinanzierung. Das heißt, sie bekommen das Geld in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie dürfen mit dem Einbau des Abbiegeassistenzsystems erst beginnen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.

Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maximal sind es 1.500 EUR je Einzelmaßnahme. Für jede förderberechtigte Person sind maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen und alle weiteren Details regelt die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.


Voraussetzungen

Zuwendungsberechtigt sind

von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind

Die Kraftfahrzeuge müssen in Deutschland


Verfahrensablauf

Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.


Fristen

Mit dem Zuwendungsbescheid haben Sie eine Frist von insgesamt 5 Monaten, um mit der Maßnahme zu beginnen und sie zu bezahlen. Damit ist die Nachrüstung oder Anschaffung von Fahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystem gemeint. Die Frist beginnt, sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten. Sie müssen die Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten beginnen. Innerhalb von weiteren 2 Monaten müssen Sie die Bezahlung nach technischer Abnahme des Einbaus nachweisen. Die Antragsfrist der aktuellen Förderperiode entnehmen Sie der Internetseite des BALM.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann abhängig vom Einzelfall deutlich kürzer oder länger ausfallen. (105 Tage)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Logistik und Mobilität

Hausanschrift

Werderstraße 34
50672 Köln

Postanschrift

Werderstraße 34
50672 Köln

Telefon

+49 221 5776-0

Fax

+49 221 5776-1777

E-Mail


Webseite

http://www.bag.bund.de