Hubschrauber; Beantragung einer Genehmigungen für den Flugbetrieb


Beschreibung

Wenn Sie Hubschrauber betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts.

Sie können

Mit diesem Antrag können Sie als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) folgende Genehmigungen erhalten: 

Als nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie folgende Genehmigungen beantragen:

Als Betreiberin oder Betreiber eines spezialisierten Flugbetriebs (SPO) können Sie zusätzlich die folgende Genehmigung beantragen:

Die Antragstellung ist gegebenenfalls kostenpflichtig. Bei Bedarf müssen weitere Anträge gestellt werden. Entsprechende Hinweise finden Sie im Antragsformular.
 


Voraussetzungen

Die genauen Voraussetzungen für die jeweilige Genehmigung sind abhängig vom Flugzeug, der verbauten Technik sowie der Art des Flugbetriebs. 

Bei jeder Genehmigung erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das LBA, bei der die Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen.


Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung für den Flugbetrieb online, per E-Mail, Post oder Fax beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Online-Antrag: 

Antrag per E-Mail, Post oder Fax:


Bearbeitungsdauer

Wochen2 bis 3 Monate

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. In einzelnen Fällen müssen Sie die Gebühren im Voraus zahlen.
Gebühr: 50 EUR - 1.500 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail


Webseite

http://www.lba.de