Flug-, Dienst- und Ruhezeiten; Beantragung einer Genehmigung oder Einreichung einer Meldung


Beschreibung

Flug-, Dienst- und Ruhezeiten

Für die erstmalige Einführung (Erstantrag) sowie die Änderung (Folgeantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA).

Bei einer erstmaligen Einführung (Erstantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten wird für das im Betriebshandbuch Teil A (OM-A) zu integrierende Organisation Management Manual (OMM) Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) eine Genehmigung benötigt. Das gilt für geplante Flugdienste, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern.

Bei einem Folgeantrag benötigen Sie eine Genehmigung für das im OM-A zu integrierende OMM-Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) bei

Für Ausnahmen (Ausnahmeantrag) bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Es können folgende Meldungen eingereicht werden:

Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)

Als Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide folgendes melden:

Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:

Nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)

Als nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie als Organisation oder Einzelunternehmen beziehungsweise sonstige selbstständig tätige Person im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge und Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Alle Genehmigungen und Änderungen können Sie online, per E-Mail, Post oder Fax beantragen. Meldungen können Sie ebenfalls auf diesen Wegen einreichen.

Genehmigungen oder Änderungen online beantragen oder Meldungen online einreichen:

Genehmigungen oder Änderungen per E-Mail beantragen oder Meldungen einreichen:

Genehmigungen oder Änderungen per Post oder per Fax beantragen oder Meldungen einreichen:


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 50 EUR - 4.000 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail


Webseite

http://www.lba.de