Strahlenschutzbeauftragte; Mitteilung der Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung


Beschreibung

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.

In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,


Voraussetzungen


Fristen

Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Gebührenbescheid:


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Hausanschrift

Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg

Postanschrift


86177 Augsburg

Telefon

+49 821 9071-0

Fax

+49 821 9071-5556

E-Mail


Webseite

https://www.lfu.bayern.de