Strahlenschutz; Beantragung der Bescheinigung für die erforderliche Fachkunde


Beschreibung

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde.
Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abschließen. Anschließend können Sie mit weiteren Unterlagen eine Bescheinigung der Fachkunde beantragen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

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