Umsatzsteuererklärung; Einreichung


Beschreibung

Als unternehmerisch tätige Person müssen Sie grundsätzlich jeden Ihrer Umsätze versteuern. Die Umsatzsteuer stellen Sie zunächst Ihren Kundinnen und Kunden in Rechnung und führen diese anschließend – abzüglich der Vorsteuer – an das Finanzamt ab.

Durch Umsatzsteuer-Voranmeldungen leisten Sie als unternehmerisch tätige Person Vorauszahlungen auf Ihre Jahresumsatzsteuer. Zusätzlich zu den Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Hier werden die Umsätze des gesamten Kalenderjahres berücksichtigt. Die sich aus Ihren Voranmeldungen ergebenden Beträge werden auf Ihre Jahressteuerschuld angerechnet. Im Rahmen Ihrer Umsatzsteuererklärung berechnen Sie die an das Finanzamt zu entrichtende Steuer selbst, beziehungsweise ermitteln den Überschuss, der sich zu Ihren Gunsten ergibt. Nach der Umsatzsteuererklärung bekommen Sie also entweder Geld vom Finanzamt zurück oder müssen den fehlenden Betrag nachzahlen.

Ausnahmen für unternehmerisch tätige Personen, die die Kleinunternehmer-Regelung anwenden

Unternehmerisch tätige Personen, die die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) anwenden, sind ab dem Besteuerungszeitraum 2024 grundsätzlich von der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit.

Seit dem 1. Januar 2025 ist eine unternehmerisch tätige Person, die die Kleinunternehmer-Regelung anwenden darf, wer

Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Unternehmen und bestimmte andere Personengruppen sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.

Zuständigkeit

Sie müssen sich an das Finanzamt wenden, in dessen Bezirk Sie Ihr Unternehmen ganz oder zumindest vorwiegend betreiben, also an dem Ort, an dem sich beispielsweise Ihre Praxis, Ihre Produktionsstätte oder Ihr Büro befinden und wo Sie


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Umsatzsteuererklärung reichen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Sie können dafür eine Steuer-Software mit ELSTER-Verknüpfung oder direkt das ELSTER-Portal nutzen:

Das Finanzamt kann in besonderen Ausnahmefällen auf eine elektronische Übermittlung verzichten. In diesem Fall müssen Sie eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgeben und eigenhändig unterschreiben.


Fristen

Der Besteuerungszeitraum für die Umsatzsteuer ist das Kalenderjahr. Als unternehmerisch tätige Person haben Sie für das Kalenderjahr grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, Ihre Umsatzsteuerklärung an Ihr Finanzamt zu übermitteln. Sofern Sie Ihre Umsatzsteuererklärung durch Steuerberaterinnen und -berater erstellen lassen, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

(1 Monat Sie haben einen Monat Zeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Diese Frist verlängert sich bis zum nächsten Werktag, wenn das Fristende auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt.)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Bamberg

Hausanschrift

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96050 Bamberg

Postanschrift


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Telefon

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Webseite

http://www.finanzamt-bamberg.de