Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Einsicht


Beschreibung

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.  
Sie können zudem beantragen, dass

Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.


Voraussetzungen

Bayernweite Ergänzung

Sie möchten Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen.


Verfahrensablauf

Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:

Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Bamberg

Hausanschrift

Martin-Luther-Str. 1
96050 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 84-0

Webseite

http://www.finanzamt-bamberg.de