Forschungszulage; Beantragung der Bescheinigung


Beschreibung

Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.

Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Um die Bescheinigung für die Forschungszulage zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:


Fristen

Achten Sie darauf, dass Sie die Anträge rechtzeitig einreichen.

Sie können den Antrag grundsätzlich nur bis zum Ablauf von vier Jahren stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem förderfähige Aufwendungen bei Ihnen entstanden sind. Für förderfähige Aufwendungen im Jahr 2025 würde die Frist beispielsweise Ende 2025 beginnen und am 31.12.2029 enden.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR

Hausanschrift

VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Postanschrift

Postfach 10 11 39
40002 Düsseldorf

Telefon

+49 211 6214-969

E-Mail


Webseite

https://www.bescheinigung-forschungszulage.de