Digitale Plattform; Beantragung einer Auskunft zum Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten


Beschreibung

Als Betreiberin oder Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Relevante Tätigkeiten auf einer Plattform sind:

Die Meldepflicht betrifft digitale Plattformen, über die Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

Wenn Sie eine Internetseite betreiben und nicht sicher sind, ob es sich um eine Plattform handelt oder relevante Tätigkeiten betroffen sind, können Sie beim BZSt eine Auskunft beantragen.


Voraussetzungen

Es besteht ein besonderes Interesse an der Auskunft.


Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft online über das BZSt-Online-Portal (BOP) oder per Post beantragen.

Antrag über das BZSt-Online-Portal:

Antrag per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt Ihnen die Gebühr mit, bevor Sie die Auskunft erhalten. Sie müssen die Gebühr innerhalb eines Monats nach Festsetzung zahlen. Das BZSt kann auf die Gebühr ganz oder teilweise verzichten. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie den Antrag zurücknehmen.
Gebühr: 5.000 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern

Hausanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Postanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail


Webseite

http://www.bzst.bund.de