Digitale Plattform; Beantragung der Freistellung von der Meldepflicht


Beschreibung

Als Betreiberinnen und Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Auf digitalen Plattformen können Anbieterinnen und Anbieter beispielsweise Ferienwohnungen vermieten, Lieferdienste anbieten oder Waren verkaufen.

Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung verpflichtet sind, können Sie sich von der Meldepflicht befreien lassen. Dazu müssen Sie dem BZSt nachweisen, dass die Plattform nicht von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann.

Freigestellt von der Meldepflicht sind Anbieterinnen und Anbieter, wenn

Die Feststellung gilt jeweils für einen Meldezeitraum. Anschließend können Sie eine Verlängerung beantragen.

Änderungen müssen Sie dem BZSt melden.


Voraussetzungen

Ihre Plattform kann nicht von meldepflichtigen Anbietern oder Anbieterinnen genutzt werden.


Verfahrensablauf

Sie können die Freistellung sowie die Verlängerung der Freistellung online über das BZStOnline-Portal (BOP) oder per Post beantragen.

Antrag über das BZStOnline-Portal:

Antrag per Post:


Fristen

Den erstmaligen Antrag müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils laufenden Meldezeitraum stellen.

Den Antrag auf Verlängerung müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils folgenden Meldezeitraum stellen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Gebühr betrifft den erstmaligen Antrag auf Feststellung.
Gebühr: 5.000 EUR

Die Gebühr betrifft den Antrag auf Verlängerung einer Feststellung.
Gebühr: 2.500 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern

Hausanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Postanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail


Webseite

http://www.bzst.bund.de