Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge; Anzeige von Änderungen
Beschreibung
Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:
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Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
- Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
- In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
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Anzeige bei einem Anbieterwechsel
- Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
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Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
- Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
- Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.
Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.
Voraussetzungen
Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen („Riester“ oder „Rürup“) per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
- Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.
- Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
- Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.
Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
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Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen):
- Anlage zur Standard-Änderungsanzeige
- Austauschseiten
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Anzeige bei einem Anbieterwechsel:
- Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Handelsregisterauszug
- aktuelle Anbieterbescheinigung
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Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten:
- aktuelle Anbieterbescheinigung
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Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen):
Formulare
- Anlage zur Standard-Änderungsanzeige
- Änderungsanzeige zu einem zertifizierten Vertrag
- Anzeige bei der Änderung der Daten des Anbieters
- Anzeige eines aufnehmenden Anbieters nach einem Anbieterwechsel
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
- § 1 Absätze 1, 1a, 2, 3 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
- § 2 Absätze 1, 1a, 2, 3 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
- § 2a Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Weiterführende Links
Zuständige Stelle(n)
Bundeszentralamt für Steuern
Hausanschrift
An der Küppe 153225 Bonn
Postanschrift
An der Küppe 153225 Bonn

