Steuerliche Identifikationsnummer; Anzeige der Bankverbindung


Beschreibung

Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um zukünftig staatliche Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck benötigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung.

Wenn Sie dem BZSt Ihre Bankverbindung übermitteln, wird sie dort gespeichert. Mit der Speicherung Ihrer Bankverbindung ist keine Anmeldung, Warteliste oder dergleichen für etwaige zukünftige Zahlungen verbunden. Ob es solche Zahlungen geben wird, wer sie erhält und wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, welche Maßnahmen der Gesetzgeber zukünftig beschließt.

Das BZSt speichert nur die zuletzt übermittelte Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung einmal ändert, genügt eine neue Mitteilung.


Voraussetzungen

Sie verfügen über ein Konto aus dem europäischen Zahlungsraum (SEPA).


Verfahrensablauf

Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung auf verschiedenen Wegen übermitteln:

Über die App „BZSt IBAN+“:

Über „Mein ELSTER“:

Durch Ihre Bank:

Durch eine bevollmächtigte Person:

Wenn für minderjährige Kinder Kindergeld gezahlt wird:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern

Hausanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Postanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail


Webseite

http://www.bzst.bund.de