Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Mitteilung einer Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschreibung
Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Sie der Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn Sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen.
Sie müssen die Anzeige zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgeben.
Sobald die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.
Voraussetzungen
- Sie sind gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
-
Es kam zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag, zum Beispiel folgende:
- Änderung der Gesellschaftsform
- Eigentumsverhältnisse
- Kapitalerhöhung
- Anpassungen auf Grundlage von Gesetzesänderungen
Verfahrensablauf
Die Wirtschaftsprüferkammer empfiehlt, dass Sie den Entwurf der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Vorfeld mit ihr abstimmen. Damit können Sie unnötige Nachbeurkundungen vermeiden. Musterverträge finden Sie im Internet auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer.
Nach der Änderung erhält die Wirtschaftsprüferkammer eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages. Nachdem die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen wurde, erhält sie eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Registereintragung.
Fristen
Sie müssen den geänderten Gesellschaftsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung einreichen.
Bearbeitungsdauer
Die Wirtschaftsprüferkammer prüft Entwürfe, die ihr im Vorfeld zur Abstimmung übermittelt werden, in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nachdem sie das Dokument erhalten hat. (10 Werktage)Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrages
- eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung
Formulare
- Mustervertrag für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (GmbH)
Den Mustervertrag können Sie verwenden, wenn Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft melden möchten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Zuständige Stelle(n)
Wirtschaftsprüferkammer
Hausanschrift
Rauchstr. 2610787 Berlin
Postanschrift
Postfach 30188210746 Berlin