Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften; Mitteilung einer Änderung
Beschreibung
Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.
Voraussetzungen
Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.
Verfahrensablauf
- Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
- Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
Fristen
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche. (1 Woche)Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister
Formulare
- Änderungsmitteilung zum Eintrag in das Berufsregister sowie zu freiwilligen Angaben (§§ 37-40 WPO) - Gesellschaften
Mit dem Formular können Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Weiterführende Links
Zuständige Stelle(n)
Wirtschaftsprüferkammer
Hausanschrift
Rauchstr. 2610787 Berlin
Postanschrift
Postfach 30188210746 Berlin

