Wirtschaftsprüfungsexamen; Beantragung der Anrechung von Prüfungsleistungen


Beschreibung

Um Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Wenn Sie bestimmte Prüfungsleistungen bereits in vorherigen Studiengängen erbracht haben, verkürzt sich Ihr Examen um das jeweilige Prüfungsgebiet beziehungsweise Modul.

Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen gibt es 2 Varianten:

Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen legt fest, ob die Prüfungsleistungen gleichwertig sind.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen stellen Sie, wenn Sie sich zum Wirtschaftsprüferexamen anmelden.

Zusammen mit der Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen erfahren Sie, welche Prüfungsleistungen Ihnen angerechnet werden.


Fristen

Ihr Antrag zur Anrechnung muss vorliegen, wenn Sie die Zulassung zum Examen beantragen.

Anmeldefristen:

Gültigkeit von Leistungsnachweisen bei Anrechnung:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer entspricht derjenigen für den gesamten Zulassungsantrag. Sie erhalten die Zulassung in der Regel mindestens 3 Wochen vor der ersten schriftlichen Modulprüfung.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Kosten für verbindliche Auskunft über die von Ihnen geforderten Prüfungen, wie zum Beispiel Erfüllung oder Befreiung von Zulassungs-Voraussetzungen, Anrechnung von Prüfungsleistungen.
Gebühr: 50 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

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