Sportbootführerschein; Beantragung


Beschreibung

Wenn Sie Sport- oder Freizeitfahrzeuge auf Bundeswasserstraßen führen möchten, benötigen Sie dafür eine Fahrerlaubnis, die Sie im Regelfall nach einer bestandenen Prüfung durch einen Sportbootführerschein nachweisen können.

Beim Sportbootführerschein wird unterschieden zwischen dem Geltungsbereich der zu befahrenden Bundeswasserstraße; das heißt Binnen- oder Seeschifffahrtsstraßen, und der Antriebsart.

Der Sportbootführerschein Binnen Motor ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten bis 20 Meter Länge unter Motor. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit mehr als 15 PS Leistung für Verbrennungsmotoren und 7,5 PS Leistung für Elektromotoren auf den Binnenschifffahrtsstraßen.

Der Sportbootführerschein Binnen Segel ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten bis 20 Meter Länge unter Segel. Der Sportbootführerschein Binnen Segel ist der Nachweis über praktische und theoretische Segelkenntnisse. Der Sportbootführerschein See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf Seeschifffahrtsstraßen. Das Segeln auf Seeschifffahrtsstraßen ist erlaubnisfrei.

Sie können den Antrag auf Abnahme einer Voll- oder Teilprüfung zum Erwerb eines Sportbootführerscheins bei einem Prüfungsausschuss der beliehenen Verbände stellen.


Voraussetzungen

Bei Sportbootführerschein unter Segel:

Bei Sportbootführerschein unter Antriebsmaschine:

Bei minderjährigen Antragstellerinnen und Antragstellern:


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen können Sie online über das Bundesportal oder per Post bei einem Prüfungsausschuss der vom BMDV beliehenen Verbände stellen.

Online-Antrag:

Postalischer Antrag:


Bearbeitungsdauer

Wenn Sie sich zur Prüfung anmelden, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags rund 1 Woche. Daher ist der Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung der Fahrerlaubnis spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin vollständig an den Prüfungsausschuss zu richten.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Im Einzelfall können weitere Auslagen anfallen.
Gebühr: 127,79 EUR - 218,21 EUR

Vorkasse: ja


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Deutscher Segler-Verband e.V.

Hausanschrift

Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Postanschrift

Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Telefon

+49 40 632009-0

Fax

+49 40 632009-28

E-Mail


Webseite

https://www.dsv.org