Flaggenzertifikat für Sportboot; Beantragung der Rückgabe


Beschreibung

Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.

Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.

Ein Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn


Voraussetzungen

Ein gültiges Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn


Verfahrensablauf

Die Rückgabe eines Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen. 

Per Post:

Online:


Fristen

Geben Sie das Flaggenzertifikat unverzüglich zurück, wenn Sie das Fahrzeug verkaufen oder sich die Eigentumsverhältnisse ändern.


Bearbeitungsdauer

Je nach saisonaler Auslastung kann die Bearbeitung sich verlängern. Angaben über die Bestätigung der Ungültigkeit des Flaggenzertifikates erhalten Sie nur, wenn dies in der Rückgabe beantragt worden ist. (2 Wochen)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an,


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Hausanschrift

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Postanschrift

Postfach 301220
20305 Hamburg

Telefon

+49 40 3190-0

Fax

+49 40 3190-5000

E-Mail


Webseite

https://www.bsh.de