Flaggenzertifikat für Sportboot; Beantragung einer Verlängerung


Beschreibung

Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.

Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Flaggenzertifikate unterliegen einer Gültigkeit von 8 Jahren und müssen damit regelmäßig verlängert werden.

Wenn sie ein erteiltes Flaggenzertifikat verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stellen.


Voraussetzungen

Sie verfügen bereits über ein Flaggenzertifikat.


Verfahrensablauf

Die Verlängerung des Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beantragen.

Per Post:

Online:

Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des BSH.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten


Gebühr: 107 EUR

Vorkasse: ja


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Hausanschrift

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Postanschrift

Postfach 301220
20305 Hamburg

Telefon

+49 40 3190-0

Fax

+49 40 3190-5000

E-Mail


Webseite

https://www.bsh.de