Sportbootführerschein; Beantragung der Umschreibung


Beschreibung

Wenn Sie auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese Fahrerlaubnis wird im Regelfall durch einen Sportbootführerschein nachgewiesen.

Sofern Sie eines der folgenden Dokumente haben, können Sie diese in einen Sportbootführerschein für den jeweiligen Geltungsbereich und die Antriebsart umschreiben lassen:

Der Sportbootführerschein wird als Internationales Zertifikat im Sinne der UNECE Resolution Nummer 40 als Führerscheinkarte erteilt.


Voraussetzungen

oder

oder


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen auf Grundlage einer amtlichen Befähigung/Berechtigung können Sie online oder postalisch bei der Geschäftsstelle der vom BMDV beliehenen Verbände stellen.

Online-Antrag:

Postalischer Antrag:

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie den Führerschein per Post. In allen anderen Fällen kontaktiert Sie der beauftragte Verband unmittelbar.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Kosten betreffen die Umschreibung. Die Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen benötigt werden, beispielsweise bei Versand ins Ausland.
Gebühr: 41,59 EUR

Vorkasse: ja


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Deutscher Segler-Verband e.V.

Hausanschrift

Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Postanschrift

Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Telefon

+49 40 632009-0

Fax

+49 40 632009-28

E-Mail


Webseite

https://www.dsv.org