Flaggenzertifikat für Sportboot; Beantragung


Beschreibung

Ein Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flaggen an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot. 

Sie können das Flaggenzertifikat unter anderem für ein Sportboot mit einer Rumpflänge unter 15 Metern beantragen. Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen:

Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Website des BSH.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Sie müssen die Gebühr vorab vollständig bezahlen.
Gebühr: 107 EUR

Vorkasse: ja


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch bei Ablehnungsbescheid


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Hausanschrift

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Postanschrift

Postfach 301220
20305 Hamburg

Telefon

+49 40 3190-0

Fax

+49 40 3190-5000

E-Mail


Webseite

https://www.bsh.de