Fluggastrechte; Anzeige eines Verstoßes gegen Rechte von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität


Beschreibung

Wenn Sie als Mensch mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität reisen möchten, sollen Ihnen die gleichen Reisemöglichkeiten wie anderen Personen ermöglicht werden. Luftfahrtunternehmen, Reiseunternehmen und Flughäfen sind daher verpflichtet, Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Flugreise zu unterstützen.

Wenn Sie sich in Ihren oben genannten Rechten verletzt sehen, sollten Sie zunächst eine Beschwerde an den entsprechenden Flughafen, das Reise- oder das Luftfahrtunternehmen richten. Wenn Sie keine zufriedenstellende Lösung erreichen, können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Beschwerde- und Durchsetzungsstelle Anzeige erstatten. Geben Sie alle notwendigen Details im Anzeigeformular an.

Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verordnung kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionen in Form von Geldbußen gegen betroffene Unternehmen festlegen. Dies soll verhindern, dass sich zukünftig Verstöße wiederholen.

Das Luftfahrt-Bundesamt ist weder befugt, Sie bei der Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber den Unternehmen zu unterstützen, noch Sie diesbezüglich zu beraten. Individuelle Ansprüche müssen Sie vom Unternehmen im kostenlosen Schlichtungsverfahren oder erforderlichenfalls vor Gericht einfordern.


Voraussetzungen

Sie können Anzeige erstatten, wenn aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität einer dieser Fälle eingetreten ist:

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Anzeige kann von jeder natürlichen und juristischen Person erstattet werden.

Sie können auch eine andere Person mittels einer Vollmacht mit dem Erstatten einer Anzeige beauftragen.


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Anzeige wegen Verstoßes gegen Rechte von Menschen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Flugreisen erstatten wollen, gehen Sie wie folgt vor:


Bearbeitungsdauer

Mehr als 6 Monate bei Fällen, die ein Rechtsverfahren nach sich ziehen.

(5 bis 6 Monate bei komplexen Fällen)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail


Webseite

http://www.lba.de