Transfermaßnahmen; Beantragung


Beschreibung

Als Arbeitgeber beabsichtigen Sie eine Betriebsänderung mit dauerhaftem Stellenabbau. Sie und die Betriebsvertretung (Betriebsrat) nehmen an einer Transferberatung mit der Agentur für Arbeit teil und beantragen die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen für Ihre betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bekommen dann einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für Transfermaßnahmen. Die geförderten Maßnahmen sollen helfen, Ihre bisherigen Beschäftigten in andere Betriebe einzugliedern oder erleichtern ihren Übergang in die Selbständigkeit.

Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung beantragen:

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Transfermaßnahmen, jedoch höchstens EUR 2.500 pro Beschäftigtem.

Als Arbeitgeber gehen Sie bei der Bezahlung der Transfermaßnahmen zunächst in Vorleistung. Der Zuschuss wird Ihnen rückwirkend ausgezahlt.

Transfermaßnahmen können Sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen, deren Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen.

Sie können nach der finanziellen Förderung einer Transfermaßnahme in der Regel auch Transfer-Kurzarbeitergeld für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten.


Voraussetzungen

Mindesterfordernisse:

Betriebliche Voraussetzungen:

Persönliche Voraussetzungen:

Weitere Voraussetzungen:


Verfahrensablauf

Transfermaßnahmen können Sie schriftlich und online beantragen. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Zuerst nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit für eine Transferberatung auf. Anschließend stellen Sie den schriftlichen Antrag und rechnen die Maßnahmekosten schriftlich ab:

Wenn Sie die Transfermaßnahmen online beantragen wollen:


Fristen

Vor dem Abschluss des Sozialplan Interessenausgleichs müssen Sie eine Transferberatung mit der Agentur für Arbeit wahrnehmen.

Sie müssen den Antrag auf Förderung einer Transfermaßnahme stellen, bevor die Transfermaßnahme beginnt.

(1 Monat Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, bei der Agentur für Arbeit einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg

Hausanschrift

Kanonenweg 25
96450 Coburg

Postanschrift


96436 Coburg

Telefon

+49 9561 93-0

Fax

+49 9561 93-283

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bamberg-coburg/startseite