Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Partnerschaft oder sonstigen Personengesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer


Beschreibung

Die Eintragung einer Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis ist erforderlich, um die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ sowie Wortverbindungen hiermit und ähnliche Bezeichnungen zu führen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Der Antrag ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen.

Über den Bearbeitungsstand und ggf. nachzureichende Unterlagen werden Sie fortlaufend informiert.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Eintragung: 500,00 EUR

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Bayerische Architektenkammer

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