Witwen- und Witwerrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Beantragung für frühere Ehepartnerinnen oder -partner


Beschreibung

Die „Witwen- und Witwerrente für frühere Ehegatten“ ist eine besondere Variante der Witwen- und Witwerrente. Wenn Ihre frühere Ehepartnerin oder Ihr früherer Ehepartner infolge eines Versicherungsfalles verstorben ist, können Sie diese Rente erhalten. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Beispiel: Sie sind geschieden und bekommen Unterhalt. Die unterhaltspflichtige Person stirbt bei einem Arbeitsunfall. Die Rente ersetzt dann in gewissem Rahmen den Unterhalt.

Die Rente beträgt in der Regel bis zu 30 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. In bestimmten Fällen erhalten Sie die Rente in Höhe von bis zu 40 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. Das gilt, wenn Sie:

Es kann sein, dass neben Ihnen weitere Personen Anspruch auf die Rente haben, zum Beispiel wenn die verstorbene Person mehrmals verheiratet und geschieden war. In einem solchen Fall teilt sich die Rente je nach der Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person auf.

Wenn Sie ein Einkommen haben, verringert sich die Rente.


Voraussetzungen

Sie erhalten die Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie frühere Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, wenn


Verfahrensablauf

So erhalten Sie die Rente der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für frühere Ehe- oder Lebenspartnerinnen beziehungsweise frühere Ehe- oder Lebenspartner:


Fristen


Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 3 Monate.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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