Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse im Handwerk und Handel; Beantragung der Eintragung, Änderung oder Löschung


Beschreibung

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Für die Berufsausbildung im Handwerk sind die Handwerkskammern zuständig und bei die Berufsausbildung der IHK-Berufe die Industrie- und Handelskammern.

Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, sind für wesentliche Inhalte die Änderungen bei der regional zuständigen Stelle einzureichen. Die zuständige Stelle überprüft die Ordnungsmäßigkeit der Änderung und trägt anschließend die Änderung ein. 

Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung:


Verfahrensablauf

Reichen Sie als ausbildende Person den Antrag auf Eintragung, Änderung oder Löschung bei der zuständigen Handwerkskammer oder der zuständigen Industrie- und Handelskammer ein. 

Diese prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen. Danach erfasst die zuständige Stelle die Daten im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bzw. erfasst die Änderungen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Gegebenenfalls werden Sie als ausbildende Person durch die zuständige Stelle kontaktiert, beispielsweise

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als ausbildende Person Ausbilderin oder Ausbilder von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Eintragung, Änderung oder Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Eintragung ist für Auszubildende gebührenfrei.


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

Hausanschrift

Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth

Postanschrift


95440 Bayreuth

Telefon

+49 921 886-0

Fax

+49 921 886-9299

E-Mail


Webseite

http://www.bayreuth.ihk.de