Handwerksregister; Mitteilung einer Änderung der Vertretungsberechtigten und Gesellschafter


Beschreibung

Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. Für die Führung beider Register sind die Handwerkskammern auf regionaler Ebene zuständig.

In den von den Handwerkskammern geführten Registern sind Daten zu den Betriebsinhabern oder Betriebsinhaberinnen gespeichert. Ist Unternehmensträgerin eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, werden auch bestimmte Daten zu den Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und zu vertretungsberechtigten Personen erfasst. Treten neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ein oder scheiden alte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen bei einer eingetragenen Gesellschaft aus, so ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. Entsprechendes gilt für einen Wechsel der vertretungsberechtigten Personen, wenn etwa ein Geschäftsführungswechsel bei einer GmbH stattfindet.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer für Oberfranken

Hausanschrift

Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth

Postanschrift

Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth

Telefon

+49 921 910-0

Fax

+49 921 910-309

E-Mail


Webseite

http://www.hwk-oberfranken.de