Handwerksregister; Mitteilung der Änderung der Adresse der Betriebsstätte
Beschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte
- bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
-
und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
Voraussetzungen
Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
-
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
-
Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
- Kontaktdaten
-
Adresse der Betriebsstätten
-
Angaben zum Betrieb:
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Zuständige Stelle(n)
Handwerkskammer für Oberfranken
Hausanschrift
Kerschensteinerstr. 795448 Bayreuth
Postanschrift
Kerschensteinerstr. 795448 Bayreuth

