Handwerksregister; Mitteilung einer weiteren Betriebsstätte
Beschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.
Voraussetzungen
Sie möchten eine weitere Betriebsstätte eröffnen.
Verfahrensablauf
- Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Eröffnung der weiteren Betriebsstätte.
-
Wenn die weitere Betriebsstätte im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, muss die Eintragung dort erfolgen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
-
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Datum, wann die Änderung in Kraft treten soll
-
Angaben zur neuen Betriebsstätte:
- Adresse
- Kontaktdaten
-
Tätigkeit
-
Angaben zum Betrieb:
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Zuständige Stelle(n)
Handwerkskammer für Oberfranken
Hausanschrift
Kerschensteinerstr. 795448 Bayreuth
Postanschrift
Kerschensteinerstr. 795448 Bayreuth