Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau
Beschreibung
Die/der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/in kann die Bestellung eines geeigneten Angehörigen ihres/seines Betriebs als Vertretung für die Feuerstättenschau beantragen. Die Eignung wird anhand der eingereichten Antragsunterlagen durch die Bestellungsbehörde geprüft.
Voraussetzungen
Die Betriebsangehörigen, die zur Vertretung für die Feuerstättenschau bestellt werden sollen, müssen:
- persönlich und fachlich für die Tätigkeit geeignet sein,
- die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen (§ 11b Abs. 1 und Abs. 3 SchfHwG)
- über die Rechtskenntnisse verfügen, die für die Erfüllung der Aufgaben zur Durchführung der Feuerstättenschau erforderlich sind
- gesundheitlich geeignet sein sowie
- die deutsche Sprache sicher beherrschen
Verfahrensablauf
Der Antrag muss von der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in schriftlich oder elektronisch (siehe unter „Formulare“ oder „Online-Verfahren") gestellt werden.
Die Bestellungsbehörde prüft die Voraussetzungen anhand der eingereichten Antragsunterlagen.
Sofern die Voraussetzungen als betriebsangehörige Vertretung vorliegen, fertigt die Behörde einen kostenpflichtigen Bescheid aus, der die Bestellung bewilligt. Die/Der antragstellende bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-in und die betriebsangehörige Vertretung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Bescheids.
Die Bestellung und eine etwaige Befristung sind von der Behörde öffentlich bekannt zu machen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen müssen zusammen mit dem Antrag eingereicht werden:
- Antrag der/des Bezirksschornsteinfegerin/-fegers für die Bestellung einer betriebsangehörigen Vertretung nach § 11b SchfHwG (siehe unter „Formulare“ Antrag oder nutzen Sie das „Online-Verfahren“)
- Eigenhändig unterschriebenes Einverständnis der/des Betriebsangehörigen zur Übernahme der Vertretung mit Erklärung zu persönlichen Voraussetzungen (siehe unter „Formulare“ Erklärung)
- Aktueller Arbeitsvertrag der/des Betriebsangehörigen und ggf. Zusatzvereinbarung zur Übernahme von Vertretungsaufgaben (Nicht relevante personenbezogene Daten sollen geschwärzt werden.)
- Zeugnis über die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen der/des Betriebsangehörigen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 der Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWRHwV) vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen
- Einfaches polizeiliches Führungszeugnis der/des Betriebsangehörigen oder polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Beruflicher Werdegang im Schornsteinfegerhandwerk der/des Betriebsangehörigen (ohne Nachweise)
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken)
- Antragsverfahren für die Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau
Betriebsangehörige können die Bestellung einer Vertretung für die Feuerstättenschau online beantragen.
Formulare
- Anforderungen für die Bestellung einer Vertretung durch eine/einen Betriebsangehörigen für die Feuerstättenschau in Bayern
- Antrag für die Bestellung einer Vertretung durch eine Betriebsangehörige/einen Betriebsangehörigen für die Feuerstättenschau
- Erklärung einer/eines Betriebsangehörigen für den Antrag zur Bestellung als Vertretung für die Feuerstättenschau
Kosten
Die Gebühr für das Antragsverfahren beträgt 150 EUR. Die Kosten müssen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen als Antragsteller tragen.
Rechtsgrundlagen
- § 9a Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
- § 11b Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
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Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 2095444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11016595420 Bayreuth