Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau


Beschreibung

Die/der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/in kann die Bestellung eines geeigneten Angehörigen ihres/seines Betriebs als Vertretung für die Feuerstättenschau beantragen. Die Eignung wird anhand der eingereichten Antragsunterlagen durch die Bestellungsbehörde geprüft.


Voraussetzungen

Die Betriebsangehörigen, die zur Vertretung für die Feuerstättenschau bestellt werden sollen, müssen:


Verfahrensablauf

Der Antrag muss von der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in schriftlich oder elektronisch (siehe unter „Formulare“ oder „Online-Verfahren") gestellt werden.

Die Bestellungsbehörde prüft die Voraussetzungen anhand der eingereichten Antragsunterlagen.

Sofern die Voraussetzungen als betriebsangehörige Vertretung vorliegen, fertigt die Behörde einen kostenpflichtigen Bescheid aus, der die Bestellung bewilligt. Die/Der antragstellende bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-in und die betriebsangehörige Vertretung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Bescheids.

Die Bestellung und eine etwaige Befristung sind von der Behörde öffentlich bekannt zu machen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken)


Formulare


Kosten

Die Gebühr für das Antragsverfahren beträgt 150 EUR. Die Kosten müssen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen als Antragsteller tragen.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

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