Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Verlängerung der Bestellung über die Altersgrenze hinaus


Beschreibung

Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen können bei gesundheitlicher Eignung ihre Bestellung über das Erreichen der bisherigen Altersgrenze von 67 Lebensjahren hinaus bis zum 70. Lebensjahr verlängern.


Voraussetzungen

Der/die Antragsteller/-in muss:

Bei der Antragstellung ist die gesetzliche Höchstdauer einer Bestellung zu berücksichtigen:

 


Verfahrensablauf

Der Antrag muss rechtzeitig von dem/der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in schriftlich oder elektronisch (siehe unter „Formulare“ oder „Online-Verfahren") bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Bestellungsbehörde prüft die gesetzlichen Voraussetzungen. Sofern diese vorliegen, wird die Behörde die Verlängerung mit einem kostenpflichtigen Bescheid vornehmen.

Die Verlängerung ist durch die zuständige Behörde öffentlich bekannt zu machen und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Eintragung in das Schornsteinfegerregister mitzuteilen. Der Weiterleitung kann widersprochen werden..


Fristen

Der Antrag für die Verlängerung muss sechs Monate vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird) gestellt werden.


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken)


Formulare


Kosten

Die Gebühr für die Verlängerung der Bestellung zum/zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in beträgt 250 Euro.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

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95444 Bayreuth

Postanschrift

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95420 Bayreuth

Telefon

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