Ausbildungsbetriebe; Beantragung einer Förderung für die Durchführung von Ausbildungsverhältnissen in Teilzeit


Beschreibung

Zweck

Die Förderung unterstützt Unternehmen finanziell bei der Durchführung von Teilzeitausbildungen. Dadurch sollen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle in Teilzeit erhöht werden.

Gegenstand

Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern für Personen ohne Altersbeschränkung bis zu 16 Monate, wenn diese nicht zeitgleich studieren oder einen höherwertigen Bildungsabschluss erlangen.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung "Fit for Work - Chance Teilzeitausbildung" aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, (a) die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung in Teilzeit (b) in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) abschließen und (c) die Teilzeitausbildung in Bayern durchführen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Kosten sind eine Pauschale der Ausbildungsvergütung für die betriebliche Ausbildung in Teilzeit nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 6 Monat(en) und 16 Monat(en).

Zuschuss in Höhe von 375 Euro je Ausbildungsmonat (Festbetrag) bis zu 16 Monate aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), insgesamt bis zu 6.000 Euro.


Voraussetzungen

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn


Verfahrensablauf

(Der Antrag muss zwingend spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn oder Beginn der Maßnahme der Assistierten Ausbildung gestellt sein.)


Fristen

Die Antragsfrist beträgt zwischen 1 Monat(en) und 3 Monat(en). Beantragung spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn (Ausschlussfrist). Bei Vereinbarung einer AsA-Maßnahme gelten gesonderte Fristen.


Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 12 Monat(en) zu rechnen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsrechtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

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