Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz


Beschreibung

Wer nach einem Studium der Zahnmedizin in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Zahnarzt oder Zahnärztin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich ausüben.

Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Zahnarztberufs relevante gesundheitliche Probleme haben.


Voraussetzungen

Die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin erhalten Sie unter folgenden Bedingungen:


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Approbation mit den erforderlichen Unterlagen bei der Regierung von Oberbayern einreichen.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 250 bis 500 EUR bei einer Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz zu bezahlen. Für den Fachsprachtest fallen zusätzliche Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

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80538 München

Postanschrift


80534 München

Telefon

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Fax

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E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/