Betäubungsmittel; Anmeldung einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke zur Teilnahme am Verkehr


Beschreibung

Wenn Sie eine Apotheke betreiben, brauchen Sie eine Betäubungsmittel-Nummer. Diese können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Damit können Sie auch am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen. Gleiches gilt, wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine eigene tierärztliche Hausapotheke betreiben.

Folgende Einrichtungen müssen ihre Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr melden:

Nach der Anmeldung wird Ihnen eine Betäubungsmittelnummer zugewiesen:

Wenn Sie bereits eine Betäubungsmittelnummer besitzen, müssen Sie dem BfArM Änderungen melden. Folgende Änderungen müssen Sie melden:

Wenn Sie mehrere Apotheken betreiben, müssen Sie zusätzlich folgende Änderungen melden:

Wenn Sie eine Krankenhausapotheke leiten, müssen Sie zusätzlich Folgendes melden:


Voraussetzungen

Für Apothekerinnen und Apotheker:

Für Tierärztinnen und Tierärzte:


Verfahrensablauf

Sie können die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr, Änderungen oder den Verzicht online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden.

Teilnahme, Änderungen oder Verzicht online melden:

Teilnahme und Änderungen schriftlich melden:


Fristen

Sie können die (neue) Betriebserlaubnis oder die (neue) tierärztliche Hausapothekenbescheinigung oder eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über deren weiterhin bestehende Gültigkeit unverzüglich nachreichen. Änderungen müssen Sie unverzüglich nachreichen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Gebühr: 110 EUR - 250 EUR

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Hausanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Postanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Telefon

+49 228 99307-0

Fax

+49 228 99307-5207

E-Mail


Webseite

https://www.bfarm.de