Betäubungsmittel; Beantragung einer Änderung der Erlaubnis zum Verkehr


Beschreibung

Sie können für eine bestehende Erlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Änderungsantrag stellen für:

Das BfArM stimmt dem Änderungsantrag nur für die bereits beantragte Betriebsstätte und den jeweils notwendigen Umfang an Betäubungsmitteln zu. Für wissenschaftliche oder befristete Vorhaben erhalten Sie bei einem Verlängerungsantrag in der Regel wiederum eine befristete Erlaubnis.


Voraussetzungen

Sie sind bereits in Besitz einer Erlaubnis für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr.


Verfahrensablauf

Die Änderung einer Erlaubnis zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr können Sie online, formlos schriftlich oder teilweise über ein Antragsformular beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Wenn Sie die Änderung einer Erlaubnis online beantragen:

Wenn Sie die Änderung einer Erlaubnis über ein Antragsformular oder schriftlich beantragen:

Das BfArM sendet Ihnen per Post eine Erlaubnisurkunde oder einen Ablehnungsbescheid und einen Kostenbescheid.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Gebühr für Anbau einschließlich Gewinnung: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Gebühr niedriger ausfallen. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 240 EUR

Gebühr für die Herstellung von Betäubungsmitteln mit Ausnahme von Zwischenprodukten, die bei der Herstellung anfallen und unmittelbar weiterverarbeitet werden: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 480 EUR

Gebühr für den Binnenhandel: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben, jedoch je Betriebsstätte nicht mehr als 8.850 EUR. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 590 EUR

Gebühr für den Außenhandel einschließlich Binnenhandel: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben, jedoch je Betriebsstätte nicht mehr als 15.600 EUR. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 1.040 EUR

Gebühr für die Einfuhr und Ausfuhr einer ausgenommenen Zubereitung: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 500 EUR

Gebühr für Anbau, Herstellung, Erwerb, Abgabe, Einfuhr und Ausfuhr zu wissenschaftlichen Zwecken: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 190 EUR

Änderungsgebühr, wenn Sie zum Beispiel eine in der Erlaubnis genannte verantwortliche Person ändern möchten, unabhängig von der Art der Tätigkeit.
Gebühr: 190 EUR

Änderungsgebühr, wenn Sie zum Beispiel eine in der Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken genannte verantwortliche Person ändern möchten, unabhängig von der Art der Tätigkeit.
Gebühr: 90 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Hausanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Postanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Telefon

+49 228 99307-0

Fax

+49 228 99307-5207

E-Mail


Webseite

https://www.bfarm.de