Grundstoffe; Meldung von Vorgängen


Beschreibung

Der Umgang mit Grundstoffen, die möglicherweise bei der illegalen Betäubungsmittelherstellung eingesetzt werden können, unterliegt einer strengen Kontrolle.

Grundstoffe sind in folgende Kategorien eingeteilt:

Wenn Sie am Grundstoffverkehr teilnehmen, müssen Sie jährlich Ihre Vorgänge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden. Die Meldepflicht besteht, wenn Sie

In der Meldung müssen Sie Angaben machen zu

Sie müssen Ihre Vorgänge melden, solange Ihre Erlaubnis oder Registrierung gültig ist. Auch wenn Sie trotz gültiger Erlaubnis oder Registrierung nicht am Grundstoffverkehr teilgenommen haben, müssen Sie dies in einer sogenannten Fehlanzeige melden.

Sie müssen Ihre Vorgänge nicht melden, wenn Sie als


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können die Meldung für den Grundstoffverkehr online, per Post oder E-Mail beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen.

Meldung online einreichen:

Meldung per Post oder E-Mail einreichen:


Fristen

Sie müssen die Meldung bis zum 15. Februar des Folgejahres für das zurückliegende Kalenderjahr einreichen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Nicht zutreffend


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Hausanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Postanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Telefon

+49 228 99307-0

Fax

+49 228 99307-5207

E-Mail


Webseite

https://www.bfarm.de