Kleinkläranlage; Übermittlung der Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit


Beschreibung

Um sicherzustellen, dass Kleinkläranlagen funktionieren, wird der ordnungsgemäße Betrieb und die fachgerecht durchgeführte Wartung wiederkehrend von einem Privaten Sachverständigen vor-Ort überwacht. Die Bescheinigung wird unverzüglich an die zuständige Behörde übermittelt, die bei Mängeln ggf. Maßnahmen anordnet.


Voraussetzungen

Der beauftragte Private Sachverständige muss vom Bayerischen Landesamt für Umwelt für den Anerkennungsbereich „Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben“ nach der Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft anerkannt sein (siehe "Weiterführende Links").


Verfahrensablauf

Die Bescheinigung soll von einem anerkannten Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) digital erarbeitet und im Online-Verfahren an die zuständige Behörde übermittelt werden.


Fristen

Die Funktionstüchtigkeit ist alle zwei Jahre ab der Bauabnahme zu prüfen und zu bescheinigen. Wenn keine Mängel festgestellt werden, verlängert sich die Frist auf vier Jahre.


Bearbeitungsdauer

Es gibt weder eine gesetzliche Bearbeitungsfrist noch eine formale Vorgabe zum Abschluss der Bescheinigung durch die Behörde. Bei Mängeln wird die Behörde tätig.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bamberg)


Kosten

Der Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft stellt dem Betreiber der Kleinkläranlage seine Tätigkeit in Rechnung. Es entstehen keine weiteren Kosten durch die Behörde.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

keiner


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de