Ursprungszeugnis oder IHK-Bescheinigung für Handelsdokumente; Beantragung


Beschreibung

Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören

Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.


Voraussetzungen

Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.


Verfahrensablauf

Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

Online-Verfahren:

Schriftliches Verfahren:

Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK. Ihre IHK stellt Ihnen vierteljährlich eine Rechnung für die in diesem Zeitraum ausgestellten Ursprungszeugnisse.
Gebühr: 5 EUR - 35 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

Hausanschrift

Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth

Postanschrift


95440 Bayreuth

Telefon

+49 921 886-0

Fax

+49 921 886-9299

E-Mail


Webseite

http://www.bayreuth.ihk.de