Studienstarthilfe; Beantragung für ein Studium


Beschreibung

Besonders zu Beginn eines Studiums müssen Studierende einige Ausgaben tätigen. Dazu gehören zum Beispiel

Bei der Studienstarthilfe sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine Förderung von eben diesen Ausgaben vor.

Die Förderungshöhe beträgt 1000 EUR. Dieser Betrag wird Ihnen einmalig als Zuschuss gewährt. Das bedeutet, dass Sie den Betrag nicht zurückzahlen müssen. 

Die Förderung können Sie für das Studium an 

erhalten. 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass 

Sie oder Ihre Familie müssen die Sozialleistung im Monat vor Beginn des Studiums bezogen haben. Den Antrag müssen Sie bis zum Ende des Monats, der auf den Beginn des Studiums folgt, stellen.


Voraussetzungen

Sie können Studienstarthilfe erhalten, wenn 


Verfahrensablauf

Studienstarthilfe können Sie ausschließlich online beantragen. Das Verfahren läuft wie folgt ab:

Bayernweite Ergänzung

Sie können sich bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Ihrer Hochschule, beraten lassen.

Zu allgemeinen Fragen kann Ihnen auch die kostenfreie BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41 oder per Kontaktformular helfen. 


Fristen

Sie müssen den Antrag bis spätestens zum Ende des Monats, der auf den Studienbeginn folgt, einreichen. Hieraus ergibt sich für Sie in der Regel eine zweimonatige Antragsfrist: zum Beispiel läuft die Frist bei einem Studienbeginn am 1. Oktober eines Jahres zum 30. November desselben Jahres ab.

Bearbeitungsdauer

7 bis 14 Tage

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Sonstige Institutionen - BAföG-Hotline