Pflanzenschutzmittel; Beantragung eines Sachkundenachweises


Beschreibung

Sie benötigen einen Sachkundenachweis in Pflanzenschutz, wenn Sie

Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie über die bundesweite Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inklusive Beratung.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.


Verfahrensablauf

Die Bescheinigung über Sachkunde im Pflanzenschutz können Sie online beantragen:

Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten können einen deutschen Sachkundenachweis direkt bei dem Pflanzenschutzdienst oder der zuständigen Stelle in dem Bundesland beantragen, wo sie tätig werden wollen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie im Dienststellenfinder auf der Internetseite pflanzenschutz-skn.de.


Fristen

Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als 3 Jahre liegen, müssen Sie zusätzlich einen aktuellen Fortbildungsnachweis einreichen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Aufgrund des höheren Prüfungsaufwands beträgt die Gebühr bei ausländischen Zeugnissen 40,00 EUR.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg

Hausanschrift

Schillerplatz 15
96047 Bamberg

Postanschrift

Schillerplatz 15
96047 Bamberg

Telefon

+49 951 8687-0

Fax

+49 951 8687-1217

E-Mail


Webseite

http://www.aelf-ba.bayern.de