Rundfunkbeitrag; Mitteilung einer Änderung durch ein Unternehmen oder eine Institution


Beschreibung

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

Ändern sich diese Angaben, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können Änderungen online oder postalisch übermitteln. 

Online

Postalisch


Fristen

Sobald sich die Angaben, die Sie bei der Anmeldung gemacht haben, ändern, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bitte beachten Sie die gesetzlich festgelegte Mitteilungsfrist für Änderungen der Beschäftigtenzahl und/oder der Zählweise des vorangegangenen Kalenderjahres bis zum 31.03. Verspätete Mitteilungen, die sich vergünstigend für Sie auswirken, werden erst zum 1.4. des Folgejahres berücksichtigt.

Formulare


Kosten

Für die Änderung der Daten fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Hausanschrift

Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Postanschrift


50656 Köln

Telefon

+49 1806 99955510

Webseite

http://www.rundfunkbeitrag.de