Kraftfahrzeug aus der ehemaligen DDR; Beantragung des Nachweises der Allgemeinen Betriebserlaubnis


Beschreibung

Für ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne vorhandenen Registrierschein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachwies der ABE beantragen. Zuständig dafür ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Nachweises: Bei dem von Ihnen beantragten Fahrzeug handelt es sich um


Voraussetzungen

Der Nachweis für die Allgemeine Betriebserlaubnis kann von der Halterin oder vom Halter beantragt werden für:


Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Aufstellung des Nachweises über die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) können Sie online oder per Post beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.

Antrag online:

Antrag per Post:


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

für Online-Anträge
Gebühr: 26,61 EUR

Vorkasse: ja

für Anträge per Post. Bezahlung erfolgt via Nachnahme.
Gebühr: 30,18 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Kraftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Fördestraße 16
24944 Flensburg

Postanschrift

Fördestraße 16
24944 Flensburg

Telefon

+49 461 316-0

Fax

+49 461 316-1650

E-Mail


Webseite

http://www.kba.de