Künstlersozialkasse; Mitteilung der Beendigung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit


Beschreibung

Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.

Soweit sich der Umfang Ihrer Tätigkeit verringert oder Sie mehrere Personen abhängig beschäftigen, muss die Künstlersozialkasse die Beendigung Ihrer Versicherungspflicht prüfen.


Voraussetzungen

oder


Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:

Beantworten Sie mögliche Rückfragen der Künstlersozialkasse bitte umgehend.
Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und informiert Sie per Post, zu welchem konkreten Zeitpunkt Ihre Versicherungspflicht endet.
 


Fristen

Teilen Sie unverzüglich mit, wenn Sie Ihre erwerbsmäßige selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgeben oder mehr als eine Person abhängig beschäftigen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen. 


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift


26380 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail


Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de