Künstlersozialkasse; Anforderung der Finanzamtsbescheinigung


Beschreibung

Die Künstlersozialkasse meldet dem Bundeszentralamt für Steuern die gesetzlich festgelegten Informationen. Einen Nachweis über die gemeldeten Daten für das jeweilige Vorjahr erhalten Sie jedes Jahr automatisch im März.

Sollten Sie darüber hinaus eine Bescheinigung für das Finanzamt benötigen, können Sie eine gesonderte Finanzamtsbescheinigung für das entsprechende Jahr bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Bei den zu berücksichtigenden Zahlungen kommt es auf das Jahr der Zahlung an und nicht auf den Zeitraum, für den die Zahlungen geleistet wurden.


Voraussetzungen

Sie haben in dem jeweiligen Jahr an die Künstlersozialkasse Beiträge entrichtet oder Zuschüsse erhalten.


Verfahrensablauf

Grundsätzlich gilt:

Sollten Sie bereits vorher eine Bescheinigung für das Finanzamt benötigen, können Sie eine gesonderte Finanzamtsbescheinigung online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Online-Anforderung: 

Anforderung per Post:

Anforderung per Telefon:

Die Künstlersozialkasse wird Ihnen die gewünschte Finanzamtsbescheinigung per Post zusenden.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift


26380 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail


Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de