Motorisiertes Luftfahrzeug; Beantragung einer Außenstarterlaubnis oder Außenlandeerlaubnis


Beschreibung

Als Außenstart und Außenlandung bezeichnet man Starts und Landungen von Luftfahrzeugen

Außenstarts und Außenlandungen bedürfen einer Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Das zuständige Luftamt kann diese Erlaubnisse für Starts und Landungen in Bayern erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht.
 
Eine Erlaubnis für eine Außenlandung ist nicht erforderlich, wenn der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des jeweiligen Luftfahrzeuges nicht vorausbestimmbar ist (z. B. Segelflugzeuge oder Ballone) oder wenn die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist (z. B. Rettungshubschrauber).


Voraussetzungen

Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen nur erteilt werden, wenn insbesondere

Dieses öffentliche Interesse und das Interesse des Antragstellers an der Durchführung des Vorhabens (Zweck des Fluges) sind gegeneinander abzuwägen. Entscheidend sind u.a. die Intensität, die Örtlichkeit und der Termin des Vorhabens.     


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für Starts und Landungen in Bayern muss beim zuständige Luftamt beantragt werden.


Fristen

Mindestens 1 Woche vorher

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)


Formulare


Kosten

Erlaubnis: 30,00 bis 500,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Mittelfranken

Hausanschrift

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon

+49 981 53-0

Fax

+49 981 53-1456

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de