Einstiegsgeld; Beantragung


Beschreibung

Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.

Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.

Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.

Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:

Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:


Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen))


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Jobcenter Landkreis Bamberg

Hausanschrift

Mannlehenweg 27
96050 Bamberg

Postanschrift

Mannlehenweg 27
96050 Bamberg

Telefon

+49 951 91721-700

Fax

+49 951 91721-799

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-landkreis-bamberg-bamberg.html