Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung bei abgeschlossenem Hochschulstudium oder Technikerabschluss


Beschreibung

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben wollen, müssen Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. 

Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register. 

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

Üben Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke aus, ob in Teilen oder im Ganzen, müssen Sie jedes Handwerk einzeln in die Handwerksrolle eintragen lassen. Des Weiteren ist in der Handwerksrolle die Betriebsleitung erfasst. Diese übernimmt die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs. Sie muss über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügen. 

Als Betriebsleitung kommen in Frage: 

jeweils mit entsprechenden Qualifikationen.

Als Qualifikationsnachweis für die Betriebsleitung kommt neben einer entsprechenden Meisterqualifikation in Frage:  

Der Ausbildungsschwerpunkt muss jeweils dem Handwerk entsprechen, das Sie mit Ihrem Betrieb ausüben wollen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung in die Handwerksrolle schriftlich oder teilweise auch online bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. 

Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.


Fristen

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.


Bearbeitungsdauer

Sofern alle Unterlagen vollständig sind und kein weiteres Verfahren notwendig ist, hat die Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle innerhalb von 3 Monaten vorzunehmen, ansonsten gilt die Eintragung nach Ablauf dieser Frist als erfolgt.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Oberfranken)


Formulare


Kosten

Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Bayernweite Ergänzung

Die Eintragung bzw. die Ablehnung der Eintragung stellen jeweils Verwaltungsakte dar. Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eröffnet.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer für Oberfranken

Hausanschrift

Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth

Postanschrift

Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth

Telefon

+49 921 910-0

Fax

+49 921 910-309

E-Mail


Webseite

http://www.hwk-oberfranken.de